- Telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme durch Behörde, Eltern oder Jugendliche
- Telefonisches Erstgespräch mit zuständiger Behörde
- Vorstellungsgespräch mit möglichst allen Beteiligten
- Entscheid der Behörde, allenfalls der Eltern/Jugendlichen sowie der BEO Heimgarten
- Kostengutsprache der zuständigen Behörde
- Nach positivem Entscheid wird je nach Belegungssituation der Beginn der Abklärung festgelegt.
- Eintrittsgespräch mit Jugendlicher, Eltern, Behörde und BEO Heimgarten.
Anmeldeformulare
Anmeldeformulare finden Sie bei Bedarf in den Downloads.