- Kontaktaufnahme durch Behörde, Eltern oder Jugendliche (Download Anfrageformular)
- Telefonisches Erstgespräch mit zuständiger Behörde
- Vorstellungsgespräch mit möglichst allen Beteiligten
- Entscheid der Behörde, allenfalls der Eltern/Jugendlichen sowie der BEO Heimgarten
- Nach positivem Entscheid wird je nach Belegungssituation der Beginn der Abklärung festgelegt.
Eintritt
- Kostengutsprache der zuständigen Behörde liegt vor
- Eintrittsformulare sind ausgefüllt (Download Eintrittsformulare)
- Eintrittsgespräch mit Jugendlicher, Eltern, Behörde und BEO Heimgarten