Grundsatz
Für den Aufenthalt in der WG Heimgarten braucht es eine behördliche Kostengutsprache, welche vor dem Eintritt vorliegen muss.
Die Kosten für den Aufenthalt der Jugendlichen in unserer Institution richten sich nach der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE und der Tarifregelung des kantonalen Jugendamtes KJA Bern.
Die WG Heimgarten verfügt über einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern und ist eine vom Bundesamt für Justiz anerkannte Institution gemäss LSMG und LSMV.
Bei der Berechnung der Betreuungskosten wird zwischen „einvernehmlichen“ kantonalen Platzierungen von Berner Fachstellen, „nicht einvernehmlichen“ kantonalen Platzierungen von KESB/JugA, sowie ausserkantonalen Platzierungen unterschieden.
Betreuungskosten Tagespauschale
Jugendliche mit zuständiger Behörde aus dem Kanton Bern („einvernehmliche Platzierung“)
Aufnahmeentscheid durch Fachbehörde und WG Heimgarten, Fachbehörde stellt Antrag für Kostengutsprache an KJA, Vorfinanzierung der Betreuungskosten durch KJA
Jugendliche mit zuständiger Behörde (KESB, Juga) aus dem Kanton Bern („nichteinvernehmliche Platzierung“)
Aufnahmeentscheid durch KESB/Juga und BEO Heimgarten, BEO stellt Antrag Kosten-gutsprache, Entscheid durch KESB/Juga
Jugendliche mit ausserkantonaler Behörde
Aufnahmeentscheid durch Fachbehörde und WG Heimgarten, Kostengutsprache durch Fachbehörde und IVSE, Rechnungsstellung gemäss Anordnung des entsprechenden Kantons
Die Tarife sind festgelegt durch das KJA Bern mit entsprechendem Leistungsvertrag. Abgerechnet wird gemäss den IVSE Richtlinien.
Es gelten die Kalendertage Eintritt bis Austritt.
WG / längerfristige Begleitung in einem offenen Rahmen: Fr. 349.75 / Tag
AWG / längerfristige Begleitung in einem offenen Rahmen: Fr. 243.15 / Tag
Leistungsvertrag nach KFSG mit dem Kantonalen Jugendamt Bern/ KJA
Kosten Nachsorge
Die zu erbringenden Leistungen werden im Nachsorgevertrag festgelegt und es wird ein entsprechender Kostenrahmen definiert.
Tarif gemäss KJA Bern: Fr. 130.– / Pro Einheit nach Aufwand
Nebenkosten
Die Nebenkosten richten sich nach der „Einheitlichen Nebenkostenregelung“ des KJA Bern vom 21.9.2021. Die zuständige Behörde übernimmt die Nebenkosten oder leistet subsidiär Kostengutsprache. Ausserordentliche Kosten benötigen vorgängig die Zustimmung durch die zuständige Behörde. Der Rechnung liegt ein Kontoauszug bei – es wird keine Detailabrechnung gemacht.
Fixe Nebenkosten | 14. Lebensjahr | 15. Lebensjahr | 16.-18. Lebensjahr |
Kleider | 80.– | 80.– | 100.– |
Toilettenartikel | 25.– | 25.– | 25.– |
Taschengeld/Handy | 60.– | 70.– | 100.– |
Coiffeur | 10.– | 10.– | 10.– |
Hobby | 50.– | 50.– | 50.– |
Total | 225.– | 235.– | 285.– |
Individuelle Nebenkosten:
- Reisekosten nach Aufwand
Jugendliche über 16 Jahren müssen bei Eintritt in die BEO Heimgarten im Besitz eines Halbtaxabonnementes sein. Die Reisekosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Je nach Distanz wird geprüft, ob ein Abo kostengünstiger ist. - Schulmaterial
Beim Besuch der internen Schule ist das Schulmaterial in der Tagespauschale inbegriffen. Beim Besuch einer externen Schule wird das Schulmaterial je nach Regelung in Rechnung gestellt. - Medikamente nach Aufwand
- Suchtmittelnachweis (UP) nach Aufwand
- bei Teilnahme pro Lager / Projektwoche Fr. 250.– pro Anlass
- auswärtige Verpflegung in Verbindung mit Integrationsmassnahmen (Praktikum, Schnupperlehre, Lehre, externe Schule)
- Integrationszulage (IZU) über 16 Jahren Fr. 100.– / Monat
abgerechnet nach effektiv erbrachter Leistung gemäss internem Reglement - Monatliche Nebenkostenabrechnung
Rechnungsstellung
Die Betreuungskosten und die Nebenkosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnungstellung erfolgt ausschliesslich an die zuweisenden Stellen.
Finanzkontrolle
Die Jahresrechnung wird extern revidiert und dem KJA Bern zur Kontrolle vorgelegt.