Wieviel kosten wir?
Tagespauschale
Die Kosten für den Aufenthalt der Jugendlichen in unserer Institution richtet sich nach der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) vom 1.1.2006. Wir nehmen keine Jugendlichen ohne behördliche Kostengutsprache auf.

Wir unterscheiden zwischen den Jugendlichen die durch Vermittlung einer bernischen Behörde zu uns kommen und jenen, für die eine ausserkantonale Stelle oder ein Jugendgericht den Aufenthalt gewährleistet.

Pro Aufenthaltstag verrechnen wir eine Tagespauschale für:

Jugendliche aus dem Kanton Bern
Fr. 30.—

Ausserkantonale Jugendliche und Jugendgerichte
ca. Fr. 420.— (budgetiert),
genaue Angaben sind auf Anfrage erhältlich.

Nachbetreuung
Pro Intervention 1/2 Pauschale der budgetierten Nettokosten (gem. Beitragsrichtlinien des Bundesamtes für Justiz, Kapitel VIII Art. 27).


Nebenkosten

Wir rechnen die anfallenden Kosten nur über die zuweisende Behörde ab und nicht über die Eltern.

Bei Jugendlichen die Ihren Wohnsitz nicht im Kanton Bern haben erheben wir einen Vorschussbeitrag von 80% der budgetierten Tageskosten nach Abzug des Eltern- / zuweisende Behördenbeitrages.

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kontrolliert die Jahresrechnung und die Einhaltung des Budgets.