
Nachmittag
Besuch
Alle Besuche müssen 24 Stunden vorher angemeldet und abgesprochen sein. Besuche unter der Woche sind an den Ausgangsabenden (bis max. 21.45 Uhr) möglich. BesucherInnen halten sich in den öffentlichen Räumen auf und nicht in den Zimmern.
Duzen / Siezen
Die Jugendlichen siezen alle Erwachsenen, die im Heimgarten arbeiten. Die Erwachsenen duzen die Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren. Ab dem Alter von 17 Jahren kann die Jugendliche verlangen, dass sie gesiezt wird.
Gruppenaktivitäten
Wir gestalten Kurzprojekte für alle Jugendlichen im Heimgarten. Die Teilnahme ist obligatorisch. Jugendliche mit externer Schule nehmen nach Möglichkeit teil. Der wöchentliche Putz und der tägliche Jugendlichenrapport ist für alle obligatorisch und findet jeweils nach dem Nachtessen statt. Der Gruppenabend am Mittwoch findet jeweils nach dem Nachtessen statt.
Hausruhe
Alle Jugendlichen sind um 22.00 Uhr (Freitag/
Samstag 23.00 Uhr) in ihren Zimmern, Nachtruhe um 23.00 Uhr (Freitag/Samstag 24.00 Uhr).
Drogen / Alkohol / Medikamente
Konsum, Besitz und Handel von Drogen, Alkohol und Medikamenten sind im Heimgarten verboten. Ärztlich verordnete Medikamente werden von den MitarbeiterInnen aufbewahrt und abgegeben.
Rauchen
Das Haus im Heimgarten ist rauFr.rei. Im Areal ist eine Stelle bestimmt, wo die Jugendlichen rauchen können. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen verboten.
Kontrolle von Suchtmittelkonsum (Urinprobe/ Alkoholtest)
Im Auftrag der Behörden/Eltern und / oder auf Verdacht unsererseits kontrollieren wir im Heimgarten regelmässig den Urin auf Suchtmittelsubstanzen. Bei Verdacht wird ein Alkoholtest durchgeführt.
Weglaufen (unerlaubtes Verlassen des Heimgartens)
Das Verlassen des Heimgartens oder der Gruppe ist mit Erlaubnis möglich. Jedes unerlaubte sich Entfernen gilt als «Weglaufen». Nach 2 Stunden wird die Jugendliche bei der Polizei als vermisst gemeldet. Nach der Rückkehr findet ein Gespräch statt. Allfällige weitere Massnahmen werden individuell festgelegt.
Musik
Musikgeräte sind im Zimmer erlaubt. Die Zimmerlautstärke wird mit den Betreuungspersonen zusammen festgelegt.
Sachbeschädigung
Die Jugendlichen haften für mutwillige Sachbeschädigungen. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Tages / Wochenablauf
07.15 Morgenessen anschliessend Morgenämtli
07.45 Schule
12.05 Mittagessen, anschliessend Mittagsämtli
13.00 Kurzausgang (30 Min.)
13.45 Schule
16.10 Schulschluss
17.00 Kurzausgang (30 Min.)
17.30 Nachtessen kochen
18.00 Nachtessen, anschliessend Abendämtli und Jugendlichenrapport
22.00 Jede Jugendliche ist in ihrem Zimmer
(Freitag/Samstag 23.00 Uhr)
23.00 Allgemeine Nachtruhe
Freitag/Samstag 24.00 Uhr)
Tiere
Im Heimgarten können keine Tiere gehalten werden.
TV und Video
Die Jugendlichen können 4 Mal pro Woche eine Fernsehsendung oder ein Video nach Absprache mit den SozialpädagogInnen anschauen.
Telefon
Telefongespräche müssen selber bezahlt werden, ausser wenn sie von MitarbeiterInnen in Auftrag gegeben werden. Gespräche mit Behörden sind für die Jugendlichen kostenlos.
Telefonzeiten
Mittag 12.45 - 13.30 Uhr
Abend 19.00 - 21.45 Uhr
(ausser während Gruppenaktivitäten)
Wochenende ganzer Tag (ausser zu Esszeiten und Gruppenaktivitäten)
Wäsche
Die Jugendlichen sollten ausreichend Kleider für zwei Wochen mitnehmen. Die Jugendlichen haben die Gelegenheit unter Anleitung die Kleider selber zu waschen. Für verlorene und unter den Jugendlichen ausgetauschte Kleider können wir keine Verantwortung und Haftung übernehmen.
Kleiderregelung
Wir versuchen den jungen Frauen ein situationsangepasstes Verhalten zu vermitteln. Dazu gehört auch die Kleidung. Wir behalten uns vor die jungen Frauen auf spezielle und / oder aufreizende Bekleidung hin anzusprechen und zu verlangen, dass sie die Kleidung wechseln.
Zimmer
Jede Jugendliche verfügt über ein eigenes Zimmer, dass sie selber gestalten kann. Verboten sind Dekorationsmaterial mit Gewalt-, Drogen- oder sexistischem Inhalt. Einzelheiten sind in einem Zimmervertrag mit der Jugendlichen geregelt. Die Zimmerordnung wird kontrolliert.
Datenschutz
In gewissen Situationen kann dieses Recht eingeschränkt werden. Für Beschwerden im Zusammenhang mit Datenschutz und Einsichtsrecht ist die Leitung des Heimgartens zuständig.
Erlebnispädagogik
In der Institution Heimgarten gehören erlebnispädagogische Aktivitäten und Sport gemäss dem Konzept zum Angebot. Die Sicherheit und Unversertheit der Teilnehmerinnen bei diesen Unternehmungen ist uns ein grosses Anliegen. Die Eltern können bei Eintritt bestimmen, ob und an welchen Unternehmungen die Jugendliche teilnimmt und in welchem Mass Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen.
Mitnehmen
Versicherung
Wir gehen davon aus, dass die Jugendlichen eine Private Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung haben.